Insbesondere Grüne, CDU, FDP und AfD klammerten die Forderung nach einem gesetzlich verankerten Fracking-Verbot aus. Die andere Aspekte der Volksinitiative werten die Fraktionen aber als zulässig. Obwohl es rechtlich umstritten ist, hält der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages am 24. Oktober 2018 ein generelles Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein landesrechtlich nicht für regelbar, weil dies in die Kompetenz des Bundes falle.
Zumindest einige der Forderungen der Volksinitiative hielt der Ausschuss für zulässig. Jetzt muss der Landtag grünes Licht für eine grundsätzliche parlamentarische Beratung geben. Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein verbucht dies als Teilerfolg.
Am 8.11.2018 entschied dann der Schleswig-Holsteinische Landtag, dass die Volksinitiative zum Schutz des Wassers unzulässig sei, soweit Fracking landesweit verboten werden soll. Zugelassen wurde die Volksinitiative, soweit die Kreise als Wasserbehörden zuständig werden, Bergbauunternehmen für Schäden haften sollen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll.
Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.