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Aufruf der Volksinitiative zum Schutz des Wassers

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Feb. 282017
 

Logo VI zum Schutz des WassersAUFRUF

www.vi-wasser.de

Unterschriftenliste Volksinitiative_Wassergesetz_SH

Flyer_Volksinitiative_Wasser

Unsere wichtigsten Lebensgrundlagen sind durch Fracking und Ölförderung bedroht!

Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Initiative für ein Gesetz zur Verbesserung des Wassergesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Fracking, also das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder Gasförderung, ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. In Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter Einsatz droht die riskante Ölförderung wieder wirtschaftlich zu machen. Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nord- und Ostseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in bestimmten Gesteinschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind – im Übrigen macht es Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz). Ein Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen, wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert.

Um Fracking ganz zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des Wassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben nämlich das Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen.

Mit der Volksinitiative wollen wir drei grundlegende Dinge erreichen:

1. Schutz unseres Wassers
Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind – so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet.

Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern.

2. Meeres- und Küstenschutz
Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage.
Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von Bedeutung.

3. Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials
Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben.
Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben.
Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.

Fracking und Ölförderung bedeuten:

  • Gefahren für die Sicherung von gesunden Nahrungsmitteln, womit die Ernährungssouveränität grundlegend gefährdet ist.
  • Gefahr von Krankheiten, Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung bei Vergiftung von Wasser, Luft oder Boden: das Recht auf ein gesundes Leben wird aufs Spiel gesetzt.
  • Klimaschädlichkeit. Es darf keine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen mehr zugelassen werden, da wir heute wissen, dass 80% der bekannten fossilen Vorräte im Boden bleiben müssen, wenn wir das in Paris vereinbarte Klimaschutzziel erreichen wollen.
  • Es werden voraussichtlich viele Arbeitsplätze gefährdet, insbesondere im Tourismus.
  • Es bestehen Risiken für die Gebäudesicherheit und eine Wertminderung von Grundstücken.

Was wir wollen:

Sauberes Wasser, reine Lebensmittel, ungefährdete Gesundheit, Erhalt der Natur und Umwelt für Mensch und Tier, Erhalt guter Lebensbedingungen für unsere Zukunft.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert – das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab.

Daher bleibt uns nur der Weg über eine Volksinitiative für ein nachhaltiges Wasserschutzgesetz.

Initiatoren:

BBU http://www.bbu-online.de/
BI Hände weg von Schwedeneck https://haendewegvonschwedeneck.wordpress.com
BI gegen CO2-Endlager e.V http://keinco2endlager.de/
BI Stop-Fracking-Kiel http://www.stop-fracking-kiel.de/wordpress/
BI Unterelbe/Brunsbüttel
BUND Schleswig-Holstein http://www.bund-sh.de/
Bündnis Kielwasser         http://www.buendnis-kielwasser.de/
Piratenpartei Schleswig-Holstein http://landesportal.piratenpartei-sh.de/
Schutzstation Wattenmeer e.V. http://www.schutzstation-wattenmeer.de/
WBV Panker-Giekau http://www.wbv-panker-giekau.de/

Unterschriftenliste schnellstmöglich zurück an: Volksinitiative zum Schutz des Wassers, c/o Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten.

Vertrauenspersonen der Volksinitiative
Dr. Reinhard Knof (Vorsitzender der BI gegen CO2-Endlager e.V.)
Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei Schleswig-Holstein)
Klaus Schöllhorn (Bergbauingenieur im Ruhestand)

Stellvertretende Vertrauenspersonen
Dr. Claudia Bielfeldt (Vorsitzende des BUND in SH)
Frank Tietgen (Stellvertretender Vorsitzender der BI gegen CO2-Endlager e.V.)
Joachim Rotermund (BI gegen CO2-Endlager e.V.)

Wassergesetz des Bundes bzgl. Fracking geändert

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Feb. 112017
 

Änderung des Wassergesetzes des Bundes ab 11.2.2017:

Das neue Wassergesetz ist ein Fracking-Freigabegesetz, denn es verbietet Fracking nur in den Gesteinsschichten wie unter Punkt 1 beschrieben. Da diese Gesteinsschichten z. B. in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind, bedeutet dies tatsächlich die Erlaubnis für Fracking und Ölförderung.

Aber unter Punkt (3) Landesrecht könnte im Wassergesetz der Länder die Erlaubnis versagt werden. Das wollen wir mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein erreichen.

Zitate aus dem (NatSchRFrackingAendG):

„…

Nach § 13 werden die folgenden §§ 13a und 13b eingefügt: „§ 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen;

unabhängige Expertenkommission (1) Eine Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 ist zu versagen, wenn

1. Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl aufgebrochen werden soll oder

2. die Gewässerbenutzung erfolgen soll in oder unter

a) einem festgesetzten Wasserschutzgebiet,

b)einem festgesetzten Heilquellenschutzgebiet,

c) einem Gebiet, aus dem über oberirdische Gewässer Oberflächenabfluss

aa) in einen natürlichen See gelangt, aus dem unmittelbar Wasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird oder

bb) in eine Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient,

d) einem Einzugsgebiet einer Wasserentnahmestelle für die öffentliche Wasserversorgung, e) einem Einzugsgebiet eines Brunnens nach dem Wassersicherstellungsgesetz oder

f) einem Einzugsgebiet

aa) eines Mineralwasservorkommens,  bb)einer Heilquelle oder

cc) einer Stelle zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln.

(3) Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 auch in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, nur unter bestimmten Auflagen erteilt werden dürfen oder zu versagen sind. Die zuständige Behörde weist Gebiete nach Satz 1 in Karten aus.

1. die verwendeten Gemische a) in den Fällen des Absatzes 2 als nicht wassergefährdend eingestuft sind b) in den übrigen Fällen als nicht oder als schwach wassergefährdend eingestuft sind und

2. sichergestellt ist, dass der Stand der Technik eingehalten wird.

…“

(Aber wer entscheidet denn, was „wassergefährdend“ ist und wer wird das kontrollieren? Wird im öffentlichen Interesse oder im Konzerninteresse entschieden? Nachprüfen darf das auch niemand, weil es ja ein Geschäftsgeheimnis ist.)

 

9. Mai Veranstaltung: Ölförderung in Schwedeneck?

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Apr. 272016
 

stop-fracking_Schwedeneck_farbÖffentliche Veranstaltung mit Umweltminister Dr. Habeck auf Gut Hohenhain in Schwedeneck

Die Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“ lädt Sie herzlich zu einer öffentlichen Veranstaltung am Mo., 9. Mai 2016 um 19.00 Uhr auf Gut Hohenhain ein. Umweltminister Dr. Habeck will bei dieser Gelegenheit seine Sicht auf die erteilte Bewilligung zur Ölförderung in Schwedeneck-See darstellen und auf Fragen der Öffentlichkeit antworten. Die Bürgerinitiative wehrt sich angesichts der zahlreichen Störfälle, die es in den letzten Jahren – auch in Schleswig-Holstein – bei der konventionellen Ölförderung gegeben hat, gegen das Vorhaben. Dauerhafte Verunreinigung des Trinkwassers, Luftverschmutzung und Freisetzung krebserregender Stoffe sind nur einige der greifbaren Risiken, die der Region drohen. Über 50.000 Menschen in Deutschland haben bereits eine Petition gegen das geplante Projekt unterzeichnet.

Bei der öffentlichen Veranstaltung am 9. Mai werden drei Experten mit dem Umweltminister diskutieren:
• der Chemiker und Geologe Dr. Reinhard Knof,
• der Politiker und Jurist Dr. Patrick Breyer (Landtagsabgeordneter für die Piraten)
• und die Journalistin Carin Schomann.
Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen; Einlass ist ab 18.00 Uhr. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen.

Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“
https://haendewegvonschwedeneck.wordpress.com
Kontakt: haende-weg-von-schwedeneck@gmx.de
Fahrtbeschreibung nach Gut Hohenhain:
Von Kiel oder Eckernförde auf der B503 die Abfahrt Surendorf nehmen. Durch Surendorf hindurch Richtung Dänisch Nienhof fahren (Eckernförder Straße). Nach 2 km über freies Land kommt rechter Hand das Gut Hohenhain. Frühzeitiges Kommen wird empfohlen, da nicht alle Gäste im Hauptsaal sitzen können! Für Gäste, die im Nebensaal oder im Festzelt unterkommen, gibt es eine Video-Übertragung.

Online-Petition:
Soll das Profitdenken eines Ölkonzerns international geschützte Naturgebiete und eine einmalige Urlaubsregion an der Küste zerstören? Ohne uns! … Unser Appell: “Herr Umweltminister Dr. Habeck, nehmen Sie die Ihnen auferlegte Verantwortung wahr: Verweigern Sie dem Ölkonzern DEA AG den Betriebsstättenantrag sowie weitere Bewilligungen hinsichtlich des Feldes Schwedeneck-See!“ https://www.change.org/p/rettet-schwedeneck-keine-ölförderung-im-geschützten-küstengebiet-der-eckernförder-bucht

Betr: Ölförderung in Angeln

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Apr. 042016
 

angeliter_bohren_nachOffener Brief an Herrn Minister Dr. Habeck:

Betr: Ölförderung in Angeln – Hauptbetriebsplan am 7.9.2015

Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,

in Ihrem Interview gegenüber dem NDR haben Sie Verständnis dafür gezeigt, daß unsere BürgerInneninitiative Ihnen vorwirft, das LBEG nicht „im Griff“ zu haben und sinngemäß betont, dass Schleswig-Holstein das LBEG nun mit Argusaugen beobachten werde.

Allerdings ist die Handlungsweise Ihres Ministeriums nicht minder kritikwürdig.

1. Am 11.12. 2015 hat die BürgerInneninitiative Angeliter Bohren Nach Sie und Ministerpräsident Albig um einen Gesprächstermin gebeten und Sie u. a. vor dem jetzt eingetretenen Szenario gewarnt, wonach das LBEG an der Betriebsplanzulassung ohne Einbeziehung anderer Behörden arbeitet.

Offenbar ohne sich wirklich sachkundig zu machen, hat Ihr zuständiger Jurist uns pauschal mit der Bemerkung abgewimmelt, es geschehe alles nach Recht und Ordnung (s.unten im einzelnen 1.a.-c.)

2. Mit Schreiben, vom 6.1.2016  hat der Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht aufgrund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher 16 Bürgermeister beim LBEG  nach dem Stand des Verfahrens und explizit gefragt, ob die Fa. Central Anglia die Zulassung eines Betriebsplans beantragt hat. Dieses Schreiben wurde nachrichtlich auch ans MELUR geschickt.

Anlass hierfür ist „dass nach unserer Information ein Mitarbeiter des LBEG mitgeteilt habe, dass die Fa. Central Anglia derzeit einen Betriebsplan zur Zulassung vorgelegt habe, in einem Verfahren, dass nur die Firma und das Amt etwas angehe. Dritte ausdrücklich nicht“.

Dieses Schreiben, dass außerdem fundiert begründet, dass und warum ein Betriebsplan wegen anderer Öffentlichen Interessen abzulehnen sei, wurde bis zum heutigen Tage – also 3 Monate lang – weder durch das LBEG noch durch das MELUR beantwortet. Wir halten dies für skandalös und wundern uns nicht, dass die Politikverdrossenheit weiter zunimmt.

3. Am 10.3.2016 fand im Melur ein Gespräch zwischen Ihrer Staatssekretärin Frau Nestle, Juristen Ihres Hauses und den Bürgerinitiativen in Schleswig-Holstein, die sich gegen die Erdölförderung wehren, statt.

Wir als Bürgerinitiativen haben ca 1 Monat vorher eine Tagesordnung vorgeschlagen, in dem u.a. das Verfahren bei Antrag der Ölfirma auf Betriebsplanzulassung thematisiert wurde und mussten leider feststellen, dass Sie teilweise widersprüchlich Auskunft erteilten (s. Unten, Nr. 3.a. und 3.b. aus einem Schreiben unserer BI an Frau Dr. Nesle vom 16.3.16) bzw. im Lichte des jetzt entdeckten Betriebsplans vom 7.9.2015, daß die beteiligten MitarbeiterInnen vom Melur  unvorbereitet waren. Unsere Fragen nach neuen Entwicklungen, Anträgen und Genehmigungen wurden abgesehen von einem Hinweis auf das Erlaubnisfeld Waabs verneint.

Dies empfinden wir nicht nur als Respektlosigkeit gegenüber den teilnehmenden MitstreiterInnen der Bürgerinitiaitven, die sich teilweise Urlaub nehmen mussten, um an dem Treffen teilnehmen zu können.

Schlimmer ist, daß Sie kontinuierlich in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass Sie und Ihr Ministerium (so auch beim Treffen der BI’s im MELUR) die Sorgen der Bevölkerung,  insbesondere um die Qualität des hiesigen hervorragenden Trinkwasssers und um Ihre Gesundheit, ernst nehmen.  Dies ist die Verlautbarung eines luftleeren Raumes, denn das Genehmigungsverfahren für den Hauptbetriebsplan spricht eine andere Sprache!

Gelebte Transparenz sieht anders aus! Insbesondere dann, wenn Ihnen und Ihrem Ministerium die Fachaufsicht über das LBEG auferlegt ist.

In Ihrer Medien-Information vom 30.3.2016 beklagen Sie, dass das LBEG die „Öffentlichkeitsrelevanz“ des beantragten Hauptbetriebsplans nicht erkannt und sie deswegen nicht beteiligt habe.

Wir beklagen, daß das LBEG entgegen den eindeutigen Vorschriften des § 56 Abs. 2 BBergG nicht nur das Melur sondern auch andere Behörden nicht beteiligt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Vorprüfung der selben unterlassen hat.

So wurden andere Behörden und die Gemeinden aber auch die Öffentlichkeit erneut rechtswidrig daran gehindert, Tatsachen vorzutragen, die einer Erdölförderung entgegenstehen. Die gesetzlich vorgeschriebene Interessenabwägung mit anderen Öffentlichen Interessen hat das LBEG dadurch vermieden.

Wir fordern Sie auf unverzüglich aufzuklären, wie es in Ihrem Hause zu einem solchen ignoranten und unakzeptablen Vorgehens kommen konnte und wann und wie Sie sicherstellen wollen, daß die Gemeinden und andere Behörden, insbesondere die Untere Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg und dasWasserbeschaffungs-amt Sterup beteiligt werden und die beschriebene Interessenabwägung im Feld Sterup durch das LBEG vorgenommen wird.

Wir fordern sie auf zu diesem Schreiben selbst und konkret Stellung zu nehmen!

Mit immer noch freundlichen Grüßen
Ingrid Lohstöter, Juristin und Pressesprecherin der BürgerInneninitiative Angeliter Bohren Nach
Offener Brief vom 4.04.2016

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22. März: „Tag des Wassers“ im Lutterbeker

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Feb. 142016
 

Tag-des-Wassers2016Leben ohne Wasser geht nicht. Ganz selbstverständlich verbrauchen, nutzen und konsumieren wir dieses kostbare Gut. Stets untersucht und geprüft , steht es für unsere Bedürfnisse bereit. Aber wie sicher ist unser erstes Lebensmittel in der Tiefe? Geplante und durchgeführte Öl-Bohrungen in unseren Regionen rufen Besorgnis hervor.

Am 22. März 2016 findet weltweit der „Tag des Wassers“ statt. Die Bürgerinitiative Frackingfreie Probstei nimmt dies zum Anlass und lädt an dem Tagum 19.00 Uhr zu einer Veranstaltung in den „Lutterbeker“ in der Dorfstraße 11, 24235 Lutterbek ein.

Fragen wie

– Welche Beeinträchtigungen des Wassers drohen durch Ölbohren?
– Bietet der Bundesgesetzentwurf zum Fracking einen Schutz für unsere Situation in Schleswig-Holstein?
– Wie könnten sich die geplanten „Handelsabkommen“ CETA und TTIP auswirken? Und
– Wie kann das Landeswassergesetz verändert werden, um besser gegen Bedrohungen durch Ölbohren zu schützen?

beantworten der Geologe Dr. Dietmar Götz und der Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Breyer. Danach ist Zeit für Fragen aus dem Publikum und zur Diskussion.

Offener Brief der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“

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Jan. 242016
 

Offener Brief der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“ an den Umweltminister des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Robert Habeck, die Erdölförderung an der Südseite der Eckernförder Bucht betreffend

Mehr Infos: www.haendewegvonschwedeneck.wordpress.com

24. Januar 2016

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Habeck,

die Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“ wendet sich an Sie als den verantwortlichen Vertreter der obersten Bergbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es geht um die geplante Erdölförderung im Aufsuchungsgebiet Schwedeneck-See, ID 4472 Schwedeneck-See BF Dea. Wir betonen eingangs, dass es uns nicht ausschließlich um Fracking geht, sondern um jede Art von Ölförderung, also auch um die Förderung mit sogenannten konventionellen Verfahren.

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Gründungsveranstaltung BI „Hände weg von Schwedeneck“

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Jan. 212016
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur

Vorstellung und offiziellen Gründungsveranstaltung der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“ am 25. Januar 2016 um 19.30 Uhr auf Gut Hohenhain

Der Konzern RWE DEA plant, das Restvorkommen des Öls in der Lagerstätte Schwedeneck-See von Land aus zu fördern. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das auf Fracking hinauslaufen. Ziel unserer Bürgerinitiative ist es, die geplante Ölförderung und damit die dauerhafte Zerstörung unserer Region zu verhindern.

Eine Ölförderung, ob mit Fracking oder „nur“ konventionell, bedeutet das hohe Risiko einer Verseuchung von Trink-, Grund- und Oberflächenwasser, die Freisetzung von giftigen Stoffen in Erde und Luft, Erdbeben und entsprechende Schäden an unseren Häusern, Erdrutsche und Bodenabsenkungen sowie die Versalzung von Kulturland.

Der Gemeinde Schwedeneck, die momentan noch ein beliebtes Tourismusziel und eines der wichtigsten Naherholungsgebiete des Großraum Kiels ist, droht das Schicksal, zu einer Industriewüste zu werden.

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Veranstaltung „Ölförderung im Schwedeneck“ erfolgreich

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Sep. 032015
 
Quelle: KN 5.9.2015

Quelle: KN 5.9.2015

Unsere Informationsveranstaltung am 3. September 2015 zum Thema  „Ölförderung im Schwedeneck – Was erwartet uns – wie können wir es verhindern?“ war mit einem vollen Saal (ca. 110 Teilnehmern) in Binges Gasthof in Surendorf sehr erfolgreich. Obwohl es kurzfristig ein Probleme gab, weil unser Referent Siegfried Sensch wegen eines Unfalls ausgefiel, konnte auf die Schnelle der Geologe Dr. Dietmar Goetz aus Hamburg einspringen.

Alle Referenten, Dietmar Goetz, Patrick Breyer und Jutta Walter einschließlich des Schwedenecker Bürgermeisters Gustav Otto Jonas haben durch ihre Beiträge begeistert und zur Diskussion angeregt, die kaum ein Ende finden wollte. Auch Vertreter von anderen Bürgerinitiativen gegen Fracking waren anwesend, insbesondere aus Angeln, dem nördlichen Schleswig-Holstein, sowie aus Prasdorf und dem Auenland. Mindestens 30 TeilnehmerInnen kamen direkt aus Schwedeneck und der größte Teil war aus der Region Dänischer Wohld.

Einen Bericht über die Veranstaltung gab es am 5.9. in den KN (Eckernförder Nachrichten) „Widerstand gegen Fracking wächst – Auch in Schwedeneck will sich eine Initative gründen“ von Cornelia Müller. In dem Artikel wird auch der Bürgermeister Jonas zitiert, der auf die Kritik reagierte, dass nur wenige Gemeindevertreter aus Schwedeneck und Strande anwesend waren und erklärte:

„Es reicht, … Dea hat auf kein Schreiben unserer Gemeinde reagiert, was sie hier wirklich plant und ob sie ihren Bewilligungsbescheid bis 2017 nutzen will. Ölförderung passt nicht zur Energiewende. Und Fracking, falls es eingesetzt würde, lehne ich wegen der Risiken ab. Ich will jetzt hören, was wir vor Ort machen können. Und ich erwarte glaubwürdiges Bergrecht.“

Zum Zeitpunkt der Veranstaltung sollte noch 2015 ein neues Bundesgesetz zum Bergrecht verabschiedet werden, von dem nicht zu erwarten war, dass es ein Frackingverbot und schon gar nicht ein Verbot von Ölförderung beinhaltet. Daher war es klar, dass es nicht nur um ein Ausschöpfen sämtlicher rechtlichen Möglichkeiten, sondern auch um aktiven Widerstand gegen Fracking und Ölförderung geht, wozu eine Bürgerinitiative vor Ort dringend nötig ist.

Patrick Breyer, Mitglied der Piratenpartei im Landtag, informierte in dem Zusammenhang über eine schleswig-holsteinische Gesetzesinitiative zum Wasserschutz. Insbesondere wenn absehbar ist, dass auf Bundesebene nicht mit einem Frackingverbot zu rechnen ist und die Frage der Ölförderung außen vor bleibt, wird hier die Notwendigkeit einer Volksinitiative dringend.

Über naturschutzfachliche Bedenken im Zusammenhang mit den Natura 2000-Gebieten und den FFH-Gebieten im Schwedeneck berichtete ausführlich Jutta Walter, Biologin, Aktivistin der BI Prasdorf und Mitglied der Kieler Aktionsgemeinschaft und dokumentierte damit eindeutig, dass die Genehmigung des LBEG gegen bestehendes Recht, u.a. EU-Recht, verstößt.

Ein spontaner Scetch der Theatergruppe aus Prasdorf kam gleich zu Beginn der Veranstaltung gut an und brachte Stimmung in den Saal. Von der Probsteier Initiative wurde dem Bürgermeister ein gelber Stuhl überreicht mit dem Motto „Kein Platz für Fracking“.

Am Ende der Veranstaltung hatten sich 30 Schwedenecker in eine Liste eingetragen, die  gegen Ölförderung in Schwedeneck aktiv werden wollen. Der Bürgermeister erklärte daraufhin, dass er bei so viel Begeisterung der Anwesenden den Widerstand in Schwedeneck jetzt selbst in die Hand nehmen will und wir haben ihm unsere tatkräftige Unterstützung zugesichert.

Ein erstes Treffen gab es bereits am 27.10.2015 im Schwedeneck auf dem neben den aktiven Schwedeneckern auch Siegfried Sensch (Bürgerinitiative frackingfreies Auenland) und Reinhard Knof anwesend waren.

Die offizielle Gründungsversammlung der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“ soll am 25. Januar 2016 um 19.30 Uhr auf Gut Hohenhain stattfinden.

In soweit ist das Ziel unserer Veranstaltung erreicht und wir freuen uns über die Aktivitäten der Schwedenecker Bürgerinitiative, die demnächst mit einem eigenen Flugblatt und Internetseite auftreten wird.

Bericht Eckernförder Zeitung/KN 5.9.2015

Schwedeneck: Ölförderung durch RWE Dea verhindern!

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Aug. 112015
 

Fast zwei Jahre warten die Bewohnerinnen und Bewohner im Schwedeneck auf die Fortsetzung der Diskussion um die Bewilligung der Ölförderung, die dem RWE Dea-Konzern vom LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) erteilt wurde. Auf einer Diskussionsveranstaltung im Dez. 2013 hatten Konzernvertreter angekündigt, in regelmäßigen Abständen die Gemeinde und die Bürger über den Stand des Projektes zu informieren und ihren Betriebsplan mit der Gemeinde abzustimmen. (siehe hier). Darauf wartet die Gemeinde bis heute. Bürgermeister Jonas hatte in einer Stellungnahme an RWE Dea um eine Antwort gebeten, auch darauf wartet er bis heute. Mittlerweile wurde RWE Dea von dem russischen Konzern LetterOne aufgekauft und nennt sich jetzt wieder DEA Deutsche Erdöl-AG (Dahinter steht als Haupteigentümer die Alfa Group um den russischen Oligarchen Michail Fridman).

Eine ehemalige Pferdekopfpumpe der Fa. Wintershall steht zur Erinnerung in Sprenge

Eine ehemalige Pferdekopfpumpe der Fa. Wintershall steht zur Erinnerung in Sprenge

 

Im Bewilligungsverfahren kann sich RWE Dea auf länger zurück liegende Ölfördererlaubnisse in dem Bereich von Schwedeneck-See bis hin zu den Feldern östlich der Kieler Förde berufen. Und so wurde ihnen im Rahmen des „Erlaubnisfeldes Preetz-Restfläche“ neben dem Feld in Schwedeneck auch weitere Bewilligungen für die Felder Plön-Ost, Preetz und Warnau erteilt.

 

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Postkarte aus der Probstei

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Aug. 062015
 
Die Probstei ist „Kein Platz für Fracking“ !

Die Probstei ist „Kein Platz für Fracking“ !

 

Demnächst entscheidet der Bundestag über die umstrittene Fracking-Technologie. Diese Technologie birgt unbeherrschbare Risiken für die Reinhaltung unseres Trinkwassers und unserer Böden.

Unsere Gäste aus aller Welt und wir in der Probstei wissen unser sauberes Wasser und unsere gesunden Böden sehr zu schätzen. Nur ein vollständiges Frackingverbot schützt diese Werte, die Lebensgrundlage von uns und unseren Kindern. Dafür sich einzusetzen lohnt sich. Vielen Dank!

Mit nachbarschaftlichen Grüßen

frackingfreieProbstei@gmx.de