Offener Brief an Herrn Minister Dr. Habeck:
Betr: Ölförderung in Angeln – Hauptbetriebsplan am 7.9.2015
Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
in Ihrem Interview gegenüber dem NDR haben Sie Verständnis dafür gezeigt, daß unsere BürgerInneninitiative Ihnen vorwirft, das LBEG nicht „im Griff“ zu haben und sinngemäß betont, dass Schleswig-Holstein das LBEG nun mit Argusaugen beobachten werde.
Allerdings ist die Handlungsweise Ihres Ministeriums nicht minder kritikwürdig.
1. Am 11.12. 2015 hat die BürgerInneninitiative Angeliter Bohren Nach Sie und Ministerpräsident Albig um einen Gesprächstermin gebeten und Sie u. a. vor dem jetzt eingetretenen Szenario gewarnt, wonach das LBEG an der Betriebsplanzulassung ohne Einbeziehung anderer Behörden arbeitet.
Offenbar ohne sich wirklich sachkundig zu machen, hat Ihr zuständiger Jurist uns pauschal mit der Bemerkung abgewimmelt, es geschehe alles nach Recht und Ordnung (s.unten im einzelnen 1.a.-c.)
2. Mit Schreiben, vom 6.1.2016 hat der Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht aufgrund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher 16 Bürgermeister beim LBEG nach dem Stand des Verfahrens und explizit gefragt, ob die Fa. Central Anglia die Zulassung eines Betriebsplans beantragt hat. Dieses Schreiben wurde nachrichtlich auch ans MELUR geschickt.
Anlass hierfür ist „dass nach unserer Information ein Mitarbeiter des LBEG mitgeteilt habe, dass die Fa. Central Anglia derzeit einen Betriebsplan zur Zulassung vorgelegt habe, in einem Verfahren, dass nur die Firma und das Amt etwas angehe. Dritte ausdrücklich nicht“.
Dieses Schreiben, dass außerdem fundiert begründet, dass und warum ein Betriebsplan wegen anderer Öffentlichen Interessen abzulehnen sei, wurde bis zum heutigen Tage – also 3 Monate lang – weder durch das LBEG noch durch das MELUR beantwortet. Wir halten dies für skandalös und wundern uns nicht, dass die Politikverdrossenheit weiter zunimmt.
3. Am 10.3.2016 fand im Melur ein Gespräch zwischen Ihrer Staatssekretärin Frau Nestle, Juristen Ihres Hauses und den Bürgerinitiativen in Schleswig-Holstein, die sich gegen die Erdölförderung wehren, statt.
Wir als Bürgerinitiativen haben ca 1 Monat vorher eine Tagesordnung vorgeschlagen, in dem u.a. das Verfahren bei Antrag der Ölfirma auf Betriebsplanzulassung thematisiert wurde und mussten leider feststellen, dass Sie teilweise widersprüchlich Auskunft erteilten (s. Unten, Nr. 3.a. und 3.b. aus einem Schreiben unserer BI an Frau Dr. Nesle vom 16.3.16) bzw. im Lichte des jetzt entdeckten Betriebsplans vom 7.9.2015, daß die beteiligten MitarbeiterInnen vom Melur unvorbereitet waren. Unsere Fragen nach neuen Entwicklungen, Anträgen und Genehmigungen wurden abgesehen von einem Hinweis auf das Erlaubnisfeld Waabs verneint.
Dies empfinden wir nicht nur als Respektlosigkeit gegenüber den teilnehmenden MitstreiterInnen der Bürgerinitiaitven, die sich teilweise Urlaub nehmen mussten, um an dem Treffen teilnehmen zu können.
Schlimmer ist, daß Sie kontinuierlich in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass Sie und Ihr Ministerium (so auch beim Treffen der BI’s im MELUR) die Sorgen der Bevölkerung, insbesondere um die Qualität des hiesigen hervorragenden Trinkwasssers und um Ihre Gesundheit, ernst nehmen. Dies ist die Verlautbarung eines luftleeren Raumes, denn das Genehmigungsverfahren für den Hauptbetriebsplan spricht eine andere Sprache!
Gelebte Transparenz sieht anders aus! Insbesondere dann, wenn Ihnen und Ihrem Ministerium die Fachaufsicht über das LBEG auferlegt ist.
In Ihrer Medien-Information vom 30.3.2016 beklagen Sie, dass das LBEG die „Öffentlichkeitsrelevanz“ des beantragten Hauptbetriebsplans nicht erkannt und sie deswegen nicht beteiligt habe.
Wir beklagen, daß das LBEG entgegen den eindeutigen Vorschriften des § 56 Abs. 2 BBergG nicht nur das Melur sondern auch andere Behörden nicht beteiligt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Vorprüfung der selben unterlassen hat.
So wurden andere Behörden und die Gemeinden aber auch die Öffentlichkeit erneut rechtswidrig daran gehindert, Tatsachen vorzutragen, die einer Erdölförderung entgegenstehen. Die gesetzlich vorgeschriebene Interessenabwägung mit anderen Öffentlichen Interessen hat das LBEG dadurch vermieden.
Wir fordern Sie auf unverzüglich aufzuklären, wie es in Ihrem Hause zu einem solchen ignoranten und unakzeptablen Vorgehens kommen konnte und wann und wie Sie sicherstellen wollen, daß die Gemeinden und andere Behörden, insbesondere die Untere Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg und dasWasserbeschaffungs-amt Sterup beteiligt werden und die beschriebene Interessenabwägung im Feld Sterup durch das LBEG vorgenommen wird.
Wir fordern sie auf zu diesem Schreiben selbst und konkret Stellung zu nehmen!
Mit immer noch freundlichen Grüßen
Ingrid Lohstöter, Juristin und Pressesprecherin der BürgerInneninitiative Angeliter Bohren Nach
Offener Brief vom 4.04.2016
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