Volksinitiative zum Schutz des Wassers
Landesregierung widerlegt
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf eine Anfrage von MdB Zdebel (Die Linke) hat die Auffassung der Initiatoren der Volksinitiative zum Schutz des Wassers bestätigt. Demnach gibt es derzeit keine gerichtliche Entscheidung oder einheitliche Meinung in der juristischen Literatur, die den Zielen der Volksinitiative entgegenstehen würde. Daher fordert das Bündnis für die Volksinitiative zum Schutz des Wassers alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Es gilt, in Schleswig- Holstein den Mut für einen effektiven Schutz unseres Wassers vor den Gefahren von Fracking und dem Verpressen von Lagerstättenwasser aufzubringen. Insbesondere muss die vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich eingeräumte Gesetzgebungskompetenz im Landeswasserrecht genutzt werden, um im Bereich der ehemaligen Untertagebaue in Heide und Bad Segeberg, insbesondere jedoch unter den Gaskavernen in Kiel-Rönne und den Erdölkavernen in Hemmingstedt, Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser zu verbieten.