Teilerfolg des Volksbegehrens

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Nov 132019
 

Volksbegehren: Wasser wird geschützt, Transparenz steht aus

Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers begrüßt die teilweise
Umsetzung ihrer Forderungen am heutigen Tag als großen Erfolg aller
Unterzeichner/innen und appelliert an alle Landtagsfraktionen, bei der
Umsetzung des noch verbleibenden Teils an einem Strang zu ziehen.

Wie mit dem aktuell laufenden Volksbegehren gefordert hat der Landtag
heute die Zuständigkeit der örtlichen Wasserbehörden gestärkt, die
Haftung von Ölkonzernen für Schäden verschärft, Anordnungen der
Wasserbehörden zur Beseitigung von Schäden ermöglicht und einen
sofortigen Bohrstopp bei Wassergefährdung und unerwartetem Wasserfund
vorgeschrieben.[1]

Die SPD hat erfreulicherweise angekündigt, im Dezember auch die
Umsetzung des noch ausstehenden Punktes des Volksbegehrens zur
Abstimmung zu stellen[2]: Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden
sollen künftig im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne
konkrete Anfrage rechtssicher Informationen weitergeben oder
veröffentlichen dürfen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim
gehalten werden müssen.

„Zum Schutz von Leben und Gesundheit in Katastrophenfällen müssen
Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren von
Bergbaukonzernen gelagerte oder geförderte Gefahrenstoffe kennen“,
erklärt Vertrauensperson Reinhard Knof. „Niemand muss deswegen eine ‚Gefährdung des Wirtschaftsstandorts‘ befürchten, denn schon heute hat jede Behörde im
überwiegenden öffentlichen Interesse auf Antrag
Unternehmensinformationen herauszugeben. Gerade in Eil- und
Katastrophenfällen muss eine Weitergabe künftig aber auch ohne
langwieriges Antragsverfahren möglich werden. Geschäftsinteressen dürfen
nicht länger vor den Schutz von Leben und Gesundheit in Katastrophenfällen
gestellt werden!“

Die Volksinitiative ruft alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner
zur Unterzeichnung des Volksbegehrens auf.[3] Die Bürger in Schleswig-Holstein können jetzt darüber entscheiden, ob ihnen Ihr Leben und ihre Gesundheit wichtiger sind, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Sie müssen nur in das nächste Rathaus oder Amt gehen und für das Volksbegehren unterschreiben.