Feb 232015
 

BAYERN

Das Bündnis „Abgefrackt-Weidener Becken gegen Fracking“ hat am letzten Freitag (20.2.) beschlossen, rechtliche Schritte gegen die geplante Erdgassuche der Rose Petroleum einzuleiten. Das Bündnis beruft sich dabei auf die UN-Aarhus-Konvention. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde 1998 von über 40 Nationen (darunter die BRD) unterzeichnet und räumt jeder Person Rechte hinsichtlich des Umweltschutzes ein. Außerdem stärkt er die Position von Umweltschutzorganisationen vor den Gerichten (  http://www.aarhus-konvention.de/ )

Unterstützung erhalten die Abfracker von den bayrischen Grünen. Deren Vorsitzender, Eike Hollitzky, weist darauf hin, dass die Behauptung der Staatsregierung, in Bayern sei Fracking verboten, in klarem Widerspruch zur Claim-Verteilung an Gas-Firmen stünde. „Die Bevölkerung wird verarscht.“, so Hollitzkys Gesamteinschätzung.

Bei solch´ klaren Worten eines Grünen-Politikers können wir schleswig-holsteinischen Fracking-GegnerInnen schon mal neidisch werden, denn bei uns verteilen die Grünen bekanntlich zusammen mit ihrem großindustrie-freundlichen Koalitionspartner die Claims …

Link zur Artikel „Fracking-Gegner gehen rechtlichen Weg“ in der „Franken-Post“:

http://www.frankenpost.de/lokal/fichtelgebirge/marktredwitz/Fracking-Gegner-gehen-rechtlichen-Weg;art2442,3913892

 

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Auch in Schleswig-Holstein unternehmen Fracking-Gegner in diesem Monat rechtliche Schritte. Hier sind es allerdings Kommunen, die sich entschlossen haben, das Land zu verklagen, nachdem ihr Widerspruch gegen die Aufsuchungserlaubnis von PRD Energy vom Landesbergamt (LBEG) abschlägig beschieden wurde. Zu den Kommunen gehört Schwarzenbek, Gülzow und Kommunen des Amtes Hohe Elbgeest.

Link zum Artikel in der „Bergedorfer Zeitung“:

http://www.bergedorfer-zeitung.de/printarchiv/schwarzenbek/article136929575/Stadt-klagt-und-will-auch-neues-Gesetz.html

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