Jul 022015
 

(02.07.2015) Es ist ein Erfolg des breiten und kontinuierlichen Widerstands gegen Fracking: Die Abstimmung über das Fracking-Gesetzespaket im Bundestag, die ursprünglich am Freitag, den 3. Juli stattfinden sollte, wurde kurzfristig abgesagt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD brachen die Verhandlungen ohne Ergebnis ab. Damit ist das Fracking-Ermöglichungsgesetz der Großen Koalition vorerst gescheitert.

Streitpunkt Expertenkommission

Eine Einigung der Regierungsparteien war nicht möglich, da es sowohl innerhalb der SPD als auch in der Union massive Kritik an dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form gibt. Etwa ein Drittel der 311 CDU-Abgeordneten hatte bereits Mitte Juni bei einer Fraktionssitzung die Zustimmung zu dem Gesetzespaket verweigert. Hauptkritikpunkt der ParlamentarierInnen beider Parteien ist die von Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) nachträglich in den Gesetzesentwurf eingebrachte Expertenkommission. Dieses Gremium aus sechs Fachleuten wissenschaftlicher Institute und Regierungsbehörden soll nach der Erprobungsphase ab 2019 grünes Licht für Fracking-Vorhaben geben. Die KritikerInnen unter den Abgeordneten fordern stattdessen einen „Parlamentsvorbehalt“: Der Bundestag soll nach Auswertung der wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen im Kohleflöz- und Schiefergestein entscheiden, ob kommerzielles Fracking in diesen Gesteinsformationen in Deutschland erlaubt wird.

Zudem gibt es weitere strittige Punkte: Die SPD fordert eine strikte Begrenzung der bis Ende 2018 zulässigen Probebohrungen auf höchstens zwei, die CDU hingegen will bis zu acht Testbohrungen zulassen. Kritik gibt es weiterhin an der nicht hinreichend geklärten Verwendung wassergefährdender Frackfluide, an den Entsorgungsmethoden des giftigen Lagerstättenwassers sowie der unzulänglich berücksichtigten Erdbebengefahr durch Fracking.

Klarer Erfolg des Fracking-Widerstands

Zwei Forderungen der Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen wurden schon im Vorfeld der vertagten Abstimmungen in den Gesetzesentwurf aufgenommen: So sollen die angestrebten Fracking-Regelungen nicht nur für die Erdgas-, sondern nun auch für die Erdölförderung gelten. Bisher war diese nicht explizit eingeschlossen, so dass die geplanten Einschränkungen in diesem Bereich gültig wären. Außerdem wurde die umstrittene 3000 Meter-Grenze gestrichen. Das vorübergehende Moratorium für Kohleflöz- und Schiefergasfracking bis Ende 2018 soll also nun auch für Vorhaben unterhalb von 3000 Metern Tiefe gelten – dort, wo ein Großteil der Vorkommen liegt.

Nach der Sommerpause soll das Fracking-Gesetzespaket erneut auf der Tagesordnung des Bundestags stehen. Die verschobene Abstimmung gibt den Fracking-GegnerInnen in Politik, Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und der breiten Gesellschaft die Gelegenheit, in den nächsten drei Monaten weiter für ein generelles, im Berggesetz verankertes Fracking-Verbot zu kämpfen. Dass sich der Widerstand lohnt, haben die letzten Wochen gezeigt. (Quelle: www.umweltinstitut.org)

Freie Fahrt für Fracking?
Factsheet des Umweltinstitut München zum Gesetzentwurf

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