Volksinitiative zum Schutz des Wassers
Landesregierung widerlegt
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf eine Anfrage von MdB Zdebel (Die Linke) hat die Auffassung der Initiatoren der Volksinitiative zum Schutz des Wassers bestätigt. Demnach gibt es derzeit keine gerichtliche Entscheidung oder einheitliche Meinung in der juristischen Literatur, die den Zielen der Volksinitiative entgegenstehen würde. Daher fordert das Bündnis für die Volksinitiative zum Schutz des Wassers alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Es gilt, in Schleswig- Holstein den Mut für einen effektiven Schutz unseres Wassers vor den Gefahren von Fracking und dem Verpressen von Lagerstättenwasser aufzubringen. Insbesondere muss die vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich eingeräumte Gesetzgebungskompetenz im Landeswasserrecht genutzt werden, um im Bereich der ehemaligen Untertagebaue in Heide und Bad Segeberg, insbesondere jedoch unter den Gaskavernen in Kiel-Rönne und den Erdölkavernen in Hemmingstedt, Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser zu verbieten.
Hintergrund:
Das Fazit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages lautet: Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage der Abweichungskompetenz der Länder bezüglich der Regelungen zur Fracking- Technologie im WHG bislang noch nicht befasst. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird diese Frage uneinheitlich beantwortet, wobei keine herrschende Meinung erkennbar ist.
Noch vor dem Start der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat die Landesregierung, namentlich Minister Dr. Habeck, gegen diese Volksinitiative agitiert. In seinen Aussagen fehlt jegliche kritische Haltung zur Rechtsauffassung der Landesregierung, stattdessen beharrt er auf seinem – keinen Widerspruch duldenden – Absolutheitsanspruch für die alleinige richtige Auslegung geltenden Rechts (vgl. die Unterrichtung nach §5 Abs.3 VAbstG über das Ergebnis der Beratung Volksinitiative zum Schutz des Wassers vom 17.01.2017 http://www.schleswig- holstein.de/DE/Fachinhalte/E/erdoelfoerderung/Volksinitiative%20zum%20Fracking-Verbot.html ) Besonders erschreckend ist jedoch, dass Minister Dr. Habeck im Landtag den Initiatoren der Volksinitiative vorwarf, sie würden „… Leute auf die Straße (zu) schicken, gerade von Parlamentariern, in dem Wissen, dass sie ein verfassungswidriges Vorgehen gerade installieren. So kann man natürlich arbeiten. Aber lauter ist es meiner Auffassung nach nicht. Und das Gleiche gilt übrigens für die Volksinitiative zum Landeswassergesetz. Also sehenden Auges verfassungswidrige Volksinitiativen zu unterstützen finde ich wirft ein schäbiges Licht für die Parteien, die das tun.“ (siehe Link ab 1:52:18 http://m7k.ltsh.de/iframe.php? wp=4&tg=72&sg=204&fn=alle&rd=313&b=18172 ) Mit dieser inhaltlich nachweislich falschen Aussage diffamiert Habeck nicht nur eine konkurrierende Partei, sondern auch Umweltverbände und Bürger, die durchaus in der Lage sind, selbst zu denken und sich mit der Verfassungskonformität ihres Engagements für Umwelt und Lebensbedingungen zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen, Dr. Reinhard Knof
http://vi-wasser.de/
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