Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat schon über 20.000 Unterschriften gesammelt
Die von einem breiten Bündnis getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat die Zielmarke von 25.000 Unterschriften mit 20.000 gesammelten Unterschriften fast erreicht. „Helfen Sie mit, damit diese Volksinitiative erfolgreich wird“, appelliert Mitinitiator Dr. Reinhard Knof. Hierzu bitten die Initiatoren der Volksinitiative alle Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein, sich Unterschriftenlisten (beidseitig) auszudrucken oder zuschicken zu lassen und noch weitere Unterschriften zu sammeln. Die Listen und Kontaktdaten sind unter www.vi-wasser.de zu finden.
Mit der Volksinitiative soll in Schleswig-Holstein das Grund- und Trinkwasser sowie das Meer vor Schäden durch die besonders risikobehafteten Techniken des Frackings und des Verpressens von Lagerstättenwasser bei der Erdölförderung geschützt und die Geheimhaltung solcher Anträge und Vorhaben eingeschränkt werden. Schleswig-Holstein soll bundesweit erstmals ein landesweites Fracking-Verbot im Landeswassergesetz festschreiben.
Die Unterschriften werden wir am 29.05.2018 um 13 Uhr vor dem Landeshaus in Kiel an Landtagspräsident Schlie übergeben.
Hintergrund:
Fracking, also das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder Gasförderung, ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Boden und Eigentum verbunden. Es ist die klimaschädlichste Methode, um Öl und Gas zu fördern. In Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter Einsatz beschleunigt die Klimaerwärmung und gefährdet unser Trinkwasser und unsere Gesundheit – wie bereits in den USA geschehen. Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nordseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.
Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in bestimmten Gesteinschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind – im Übrigen macht es Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz). Ein Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen, wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert.
Um Fracking ganz zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des Wassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben nämlich das Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen.
Mit der Volksinitiative sollen drei grundlegende Dinge erreicht werden:
- Schutz unseres Wassers: Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Meerwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit inakzeptabel hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind – so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern.
- Meeres- und Küstenschutz: Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung durch Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage. Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von Bedeutung.
- Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials: Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben. Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben. Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.
Was alle Bürger wollen, ist:
Sauberes Wasser, reine Lebensmittel, ungefährdete Gesundheit, Erhalt der Natur und Umwelt für Mensch und Tier, Erhalt guter Lebensbedingungen für unsere Zukunft. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert – das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab.
Daher bleibt der Bevölkerung nur der Weg über eine Volksinitiative, um ein nachhaltiges Wasserschutzgesetz einzufordern.
Unterstützer der Volksinitiative und weitere Informationen: vi-wasser.de
V.i.S.d.P. Dr. Reinhard Knof
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