Mai 292018
 

Über 40.000 Unterschriften an die Landesregierung

 Ein Film über die
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Das Bündnis der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat am 29.05.2018 über 42.185 Unterschriften an den Landtagspräsidenten übergeben, um darauf hinzuwirken, dass das Landeswassergesetz und das Landesverwaltungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein im Sinne eines verbesserten Wasserschutzes geändert werden.

Damit hat diese Volksinitiative die bisher höchste Zustimmung für ein Umweltthema in Schleswig-Holstein erfahren. Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat eine breite Unterstützung in der Bevölkerung gefunden und wird durch viele weitere Bündnisse und Bürgerinitiativen tatkräftig unterstützt.

Das zentrale Anliegen dieser Volksinitiative ist es, ein vollständiges Frackingverbot in Schleswig-Holstein zu erreichen, zum Schutz unseres Grund- und Trinkwassers, wird von der Bevölkerung, von den Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Verbänden im Norden Deutschlands stark unterstützt.

Darüber hinaus soll das Landesverwaltungsgesetz an die Landesverfassung angepasst werden, so dass auch in diesem Gesetz zu der bisher uneingeschränkten Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen klargestellt werden soll: „Dies gilt nicht, wenn das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.“

Es ist hinreichend bekannt, dass Fracking, das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds um Öl- und Gasvorkommen zu erschließen, zu erheblichen Schäden und Umweltbelastungen führt. Fracking ist insbesondere für unser Grundwasser mit hohen Risiken verbunden und die Schäden können durch das Einbringen hochtoxischer Chemikalien und des Lagerstättenwassers irreparabel sein.

„Nie wieder Fracking: Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren soll die erste rechtssicher fracking-freie Zone Deutschlands werden. Und nie wieder Geheimhaltung: Die Offenlegung der Bohrpläne von Ölkonzernen soll Vorrang vor dem Profitinteresse erhalten. Unsere Forderungen sind noch nie von so vielen Menschen unterstützt worden wie heute – und wir werden nicht aufgeben, bis sie umgesetzt sind,“ kommentiert die Vertrauensperson Patrick Breyer von der Piratenpartei Schleswig-Holstein.

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Hintergrund:

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode, als auch die Landesregierung haben sich eindeutig gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht rechtssicher (Umdruck 18/4945) und deshalb nicht ausreichend.

Schleswig-Holstein soll daher als erstes Bundesland von dem 2016 beschlossenen Fracking-Erlaubnisgesetz des Bundes abweichen und ein vollständiges Frackingverbot im Landeswassergesetz festschreiben.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz 3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als verhaltensbezogene Regelung einzuordnen.

Zu § 88 a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen können. In Artikel 53 der Landesverfassung und § 10 des Informationszugangsgesetzes findet sich eine vergleichbare Regelung, so dass eine Angleichung der Gesetzesvorschriften angezeigt ist.

Weitere Informationen zur Volksinitiative gibt es unter: www.vi-wasser.de 

(Quelle: Dr. Reinhard Knof )

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